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KI · KI im Unternehmen

EU AI Act in der Praxis: Was ab August 2026 wirklich gilt

Der 2. August 2026 galt jahrelang als der große Hochrisiko-Stichtag des AI Act – doch die Fristen sind verschoben, durchgesetzt wird, was längst gilt. Die neue Fristenlandkarte, die Transparenzpflichten und ein Fahrplan ohne Panik. Stand: August 2026.

Von Boaz Lichtenstein Bei Google bevorzugen

Beitragsbild: EU AI Act in der Praxis: Was ab August 2026 wirklich gilt

Der 2. August 2026 stand jahrelang in jeder AI-Act-Präsentation als der große Stichtag: der Tag, an dem die Hochrisiko-Pflichten für Bewerberauswahl, Kreditscoring und kritische Infrastruktur greifen sollten. Dieser Termin ist Geschichte – die EU hat die Hochrisiko-Fristen im Frühjahr 2026 per Digital-Omnibus verschoben. Was am 2. August tatsächlich passiert, ist etwas anderes und wird in der Aufregung oft übersehen: Die Durchsetzung beginnt. Bußgeldbefugnisse werden scharf, Aufsichtsbehörden werden operativ, und die Transparenzpflichten für Chatbots und KI-generierte Inhalte gelten. Wer KI nur benutzt statt entwickelt, ist weiterhin betroffen: Der AI Act kennt ausdrücklich Pflichten für Betreiber, nicht nur für Anbieter. Diese Einordnung sortiert die neue Lage. Stand: August 2026. (Keine Rechtsberatung – für die verbindliche Einordnung im Einzelfall braucht es rechtlichen Rat.)

Das Wichtigste in Kürze

  • Der 2. August 2026 bringt kaum neue Pflichten – er macht bestehende durchsetzbar: Kommission und AI Office können GPAI-Verstöße jetzt mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Weltumsatzes ahnden, die nationalen Marktüberwachungsbehörden nehmen die Arbeit auf.
  • Die Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten: Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, KI-generierte oder -manipulierte Inhalte müssen gekennzeichnet werden – mit Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026 für die maschinenlesbare Markierung bei Bestandssystemen.
  • Die Hochrisiko-Fristen sind verschoben: Annex-III-Systeme (Bewerberauswahl, Kreditscoring, Bildung, kritische Dienste) auf den 2. Dezember 2027, Annex-I-Systeme (KI in regulierten Produkten) auf den 2. August 2028 – feste Daten, kein Bedingungs-Trigger.
  • Neu im Verbotskatalog: KI-Systeme, die nicht-einvernehmliche Intimbilder oder Darstellungen von Kindesmissbrauch erzeugen, sind ab dem 2. Dezember 2026 verboten.
  • Unverändert seit Februar 2025: die Verbote inakzeptabler Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4).
  • Deutschland ist handlungsfähig: Seit Ende Juli 2026 ist die Bundesnetzagentur per KI-Durchführungsgesetz die zentrale Aufsicht.

Was am 2. August wirklich passiert

Die verbreitete Erzählung lautete: Am 2. August kommen die großen Pflichten. Die korrekte lautet: Am 2. August kommen die Behörden.

Erstens wird die GPAI-Aufsicht scharfgestellt. Die Pflichten für Anbieter von General-Purpose-Modellen – technische Dokumentation, Copyright-Policy, Zusammenfassung der Trainingsdaten – gelten bereits seit August 2025. Neu ist, dass die Kommission und ihr AI Office sie jetzt durchsetzen können: mit Auskunftsverlangen, Modellzugang und Bußgeldern bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Weltumsatzes. Ein Jahr lang war das eine Pflicht ohne Vollzug; wer abgewartet hat, ob die EU es ernst meint, bekommt jetzt die Antwort.

Zweitens greifen die Transparenzpflichten nach Art. 50. Sie betreffen deutlich mehr Unternehmen als die Hochrisiko-Regeln: Chatbots und andere Systeme, die direkt mit Menschen interagieren, müssen sich als KI zu erkennen geben. KI-generierte oder -manipulierte Bilder, Audio und Video müssen als solche gekennzeichnet werden, Deepfakes ausdrücklich. Anbieter müssen synthetische Inhalte zusätzlich maschinenlesbar markieren – etwa über Metadaten oder Wasserzeichen. Für Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt bei dieser technischen Markierung eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026; die übrigen Transparenzpflichten gelten ohne Aufschub. Woran sich manipulierte Inhalte auch ohne Kennzeichnung verraten, zeigt der Beitrag Deepfakes erkennen.

Drittens werden die nationalen Aufsichtsbehörden operativ. Bis zu diesem Datum mussten die Mitgliedstaaten ihre Marktüberwachung benennen und ausstatten – ab jetzt gibt es für Beschwerden und Prüfungen einen realen Adressaten (für Deutschland: unten mehr).

Die neue Fristenlandkarte

Die Verschiebung kam mit dem Digital-Omnibus: im Frühjahr 2026 politisch geeinigt, im Juni von Parlament und Rat bestätigt und Ende Juli 2026 als Verordnung (EU) 2026/1744 im Amtsblatt veröffentlicht und in Kraft getreten. Damit sieht der Zeitplan des AI Act so aus:

  1. Seit Februar 2025: Verbote inakzeptabler Praktiken (Social Scoring, manipulative Systeme), Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4).
  2. Seit August 2025: Pflichten für General-Purpose-Modelle (Anbieterseite).
  3. 2. August 2026: Durchsetzungsbefugnisse für Kommission und nationale Behörden; Transparenzpflichten nach Art. 50.
  4. 2. Dezember 2026: Ende der Übergangsfrist für die maschinenlesbare Markierung; das neue Verbot von Systemen für nicht-einvernehmliche Intimbilder und Missbrauchsdarstellungen greift.
  5. 2. Dezember 2027: Hochrisiko-Pflichten für Annex-III-Systeme – Bewerberauswahl, Kreditscoring, Bildung, kritische Dienste (vorher: 2. August 2026).
  6. 2. August 2028: Hochrisiko-Pflichten für Annex-I-Systeme – KI in regulierten Produkten wie Medizinprodukten oder Maschinen (vorher: 2. August 2027).

Zwei Dinge sind an dieser Landkarte bemerkenswert. Erstens sind die neuen Hochrisiko-Daten fest – frühere Entwürfe hatten die Fristen an die Verfügbarkeit von Standards und Leitlinien geknüpft, was Planung unmöglich gemacht hätte. Zweitens ist der Aufschub kein Geschenk ohne Gegenleistung: Die 16 Monate sind für Unternehmen mit Hochrisiko-Einsätzen exakt die Zeit, die Konformitätsbewertung, Datenqualität und menschliche Aufsicht realistischerweise brauchen. Wer die Verschiebung als Entwarnung liest, steht Ende 2027 an derselben Stelle wie diesen Sommer – nur ohne weitere Gnadenfrist.

Pflichten hängen am Risiko, nicht an der Größe

An der Grundlogik des AI Act hat der Omnibus nichts geändert: Die Verordnung sortiert KI-Anwendungen nach ihrem Risiko für Menschen – nicht nach Branche, Technologie oder Unternehmensgröße. Vier Stufen bestimmen, wie streng die Pflichten ausfallen:

Risikostufe Beispiele Wichtigste Pflichten
Verboten Social Scoring, manipulative Systeme, Nudify-Apps Einsatz untersagt
Hochrisiko Bewerberauswahl, Kreditvergabe, kritische Infrastruktur Datenqualität, Dokumentation, menschliche Aufsicht
Begrenztes Risiko Chatbots, KI-generierte Inhalte Kennzeichnungs- und Transparenzpflicht
Minimales Risiko Rechtschreibprüfung, interne Textentwürfe Weitgehend frei, aber KI-Kompetenz bleibt Pflicht

Die Einordnung ist nicht immer offensichtlich: Ein KI-Feature in einer HR-Software wirkt auf den ersten Blick harmlos, fällt aber unter Hochrisiko, sobald es tatsächlich in die Bewerberauswahl eingreift – etwa durch automatisches Vorsortieren oder Scoring. Entscheidend ist nicht das Werkzeug, sondern der konkrete Einsatzzweck: Ein und dasselbe Modell kann je nach Anwendung in zwei verschiedenen Risikostufen landen. Neu in der obersten Zeile ist das per Omnibus ergänzte Verbot von Systemen, die realistische nicht-einvernehmliche Intimbilder identifizierbarer Personen oder Missbrauchsdarstellungen erzeugen – es zielt auf sogenannte Nudify-Apps und greift ab dem 2. Dezember 2026 auch für Systeme, bei denen solche Ausgaben ohne wirksame Schutzmaßnahmen vorhersehbar möglich sind.

Was Betreiber jetzt konkret tun

Für die große Mehrheit der Unternehmen – die KI nutzt, aber keine Hochrisiko-Systeme betreibt – besteht die Aufgabe aus vier überschaubaren Blöcken, die sich ohne externe Berater umsetzen lassen:

  1. KI-Inventar erstellen und pflegen. Alle Systeme mit KI-Komponenten auflisten – auch die versteckten Features in gekaufter Standard-Software. Ohne diese Übersicht lässt sich keine Risikoklasse bestimmen und keine Pflicht zuordnen; sie ist in jeder Prüfung die erste Frage. Eine Person oder Stelle benennen, die die Liste aktuell hält, statt sie einmalig abzuhaken.
  2. KI-Kompetenz umsetzen (Art. 4). Die Schulungspflicht gilt seit Februar 2025 und betrifft praktisch jedes Unternehmen mit KI-Tools – dokumentiert, mit echtem Praxisbezug, nicht als Alibi-Termin. Dazu gehört auch das Wissen, welche Daten in welche Tools dürfen – die Abwägung dahinter sortiert ChatGPT & Datenschutz.
  3. Transparenzfälle abhaken. Kundenchatbots als KI kenntlich machen, KI-generierte Bilder, Audio und Video kennzeichnen, wo die Verordnung es verlangt – das ist seit dem 2. August 2026 keine Kür mehr, sondern durchsetzbare Pflicht.
  4. Lieferantenverträge prüfen. Wer KI-Funktionen einkauft, bleibt Betreiber mit eigenen Pflichten – „das regelt der Anbieter schon“ stimmt nur, wenn es vertraglich zugesichert ist. Der räumliche Anwendungsbereich ist dabei bewusst weit: Auch US-Anbieter fallen unter den AI Act, sobald ihre Systeme oder deren Ergebnisse in der EU genutzt werden – die Konformitätsfrage gehört also in jede Tool-Auswahl, nicht nur in europäische Verträge.

Wer Hochrisiko-Systeme einsetzt oder es plant, hängt an denselben vier Blöcken – plus Konformitätsbewertung, technischer Dokumentation und menschlicher Aufsicht bis Ende 2027 beziehungsweise Mitte 2028. Hier lohnt externe rechtliche Begleitung, und zwar jetzt: Die verschobene Frist ist bequem, solange man sie als Projektlaufzeit begreift, nicht als Startaufschub. Wie sich diese Governance-Bausteine in eine KI-Einführung einfügen, die nicht an der Compliance erstickt, zeigt der Praxis-Guide zur KI-Einführung.

Deutschland: Die Aufsicht steht

Lange war offen, wer den AI Act in Deutschland überhaupt durchsetzen würde. Seit Ende Juli 2026 ist das geklärt: Das Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung hat im Juni den Bundestag und am 10. Juli den Bundesrat passiert und ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten. Die Bundesnetzagentur ist damit die zentrale Marktüberwachungsbehörde, Anlauf- und Beschwerdestelle – nach einem hybriden Modell, in dem bestehende Fachaufsichten (etwa für Finanzdienstleistungen oder Medizinprodukte) in ihren Bereichen zuständig bleiben. Geplant sind außerdem Informationsangebote und mindestens ein KI-Reallabor für die kontrollierte Erprobung.

Für die Praxis heißt das zweierlei. Die Prüfpraxis baut sich erst auf – niemand sollte für den 3. August eine Prüfwelle erwarten. Aber das Argument „es gibt ja ohnehin keine zuständige Behörde“ ist seit diesem Sommer vom Tisch: Beschwerden von Wettbewerbern, Betroffenen oder Verbraucherschützern haben jetzt einen Briefkasten.

Unterm Strich

Der 2. August 2026 ist nicht der Tag, an dem neue Pflichten über die meisten Unternehmen hereinbrechen – es ist der Tag, ab dem bestehende Pflichten durchgesetzt werden können. Das ist beruhigender, als es klingt, und verbindlicher zugleich: Die Basics – Inventar, Schulung, Kennzeichnung, saubere Verträge – waren nie von der Verschiebung betroffen und decken für reine KI-Nutzer den Großteil ab. Ernst wird es bei Hochrisiko-Einsätzen; wer dort unterwegs ist, hat bis Ende 2027 gewonnene Zeit, keinen Freibrief. Alle anderen sollten den AI Act behandeln wie einst die DSGVO: früh ordentlich aufsetzen, dann ist es Routine statt Krise – ein guter Startpunkt dafür ist unser Fahrplan zur KI-Einführung im Mittelstand.

Der konkrete nächste Schritt lässt sich in einer Stunde erledigen: eine Liste aller im Unternehmen genutzten KI-Funktionen anlegen – auch die, die in Standard-Software eingebaut sind und niemand als „KI-Projekt“ auf dem Zettel hatte. Diese Liste ist die Grundlage für alles Weitere und macht aus einem abstrakten Gesetzestext eine konkrete, abarbeitbare Aufgabe.

FAQ

Häufige Fragen

Betrifft der AI Act auch kleine Unternehmen?

Ja – die Pflichten hängen am Risiko des Einsatzes, nicht an der Unternehmensgröße. Wer nur einen KI-Assistenten für Texte nutzt, hat überschaubare Pflichten (KI-Kompetenz, Transparenz). Wer KI für Bewerberauswahl, Kreditentscheidungen oder ähnlich sensible Zwecke einsetzt, landet im Hochrisiko-Bereich – auch als Zehn-Personen-Firma. Neu ist nur der Zeitpunkt: Diese Hochrisiko-Pflichten greifen für Annex-III-Systeme erst am 2. Dezember 2027.

Was ändert sich am 2. August 2026 konkret?

Weniger neue Pflichten als neue Durchsetzung: Die Kommission und ihr AI Office können Verstöße gegen die GPAI-Pflichten (die seit August 2025 gelten) jetzt mit Bußgeldern bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Weltumsatzes ahnden, und die nationalen Marktüberwachungsbehörden nehmen die Arbeit auf. Wirklich neu gelten die Transparenzpflichten nach Art. 50: Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, KI-generierte oder -manipulierte Inhalte müssen gekennzeichnet werden. Für die maschinenlesbare Markierung durch Systeme, die vor dem Stichtag auf dem Markt waren, gilt eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.

Wurden die Hochrisiko-Pflichten wirklich verschoben?

Ja. Der im Frühjahr 2026 vereinbarte und Ende Juli als Verordnung (EU) 2026/1744 in Kraft getretene Digital-Omnibus verschiebt die Pflichten für Annex-III-Systeme (Bewerberauswahl, Kreditscoring, Bildung, kritische Dienste) vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027 und für Annex-I-Systeme (KI in regulierten Produkten wie Medizinprodukten oder Maschinen) vom 2. August 2027 auf den 2. August 2028. Das sind feste Daten, kein Bedingungs-Trigger – aber auch kein Freifahrtschein: Konformitätsbewertung, Datenqualität und menschliche Aufsicht brauchen die gewonnene Zeit vollständig. (Keine Rechtsberatung.)

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Der Rahmen ist gestaffelt: Für verbotene Praktiken sind Bußgelder bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vorgesehen, für Verstöße gegen die GPAI-Pflichten und die Transparenzpflichten nach Art. 50 bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent – jeweils greift der höhere Betrag, für kleinere Unternehmen gelten abgemilderte Sätze. Der entscheidende Unterschied zu früher: Seit dem 2. August 2026 sind diese Befugnisse nicht mehr Theorie, sondern durchsetzbar. Für die meisten Unternehmen im minimalen Risikobereich bleibt das abstrakt – es ändert aber nichts daran, dass sensible Einsätze ernsthafte Sorgfalt verlangen. (Keine Rechtsberatung.)

Gilt der AI Act auch für US-Anbieter und ihre Tools?

Ja, der räumliche Anwendungsbereich ist bewusst weit gefasst: Wer KI-Systeme in der EU auf den Markt bringt oder ihre Ergebnisse in der EU nutzt, fällt unter die Verordnung – unabhängig vom Sitz des Anbieters. Für Unternehmen heißt das praktisch: Auch bei US-amerikanischen SaaS-Tools mit KI-Funktion lohnt sich die Frage nach AI-Act-Konformität, bevor der Vertrag unterschrieben wird.